Ihr gutes Recht!

Das Beschwerdemanagement ist Teil unseres Qualitätsmanagementsystems.

Die Konformitätsbewertungsstelle SERMA (KBS SERMA) gewährleistet, dass alle gemeldeten Beschwerden, Einsprüche und Missbrauchsfälle (zusammengefasst als Meldungen) dokumentiert und verfolgt werden. Alle Meldungen werden fachlich untersucht und validiert, so dass ein abschließendes Ergebnis über ihre Begründetheit getroffen werden kann. Bei begründeten Meldungen werden Maßnahmen durch die KBS SERMA ergriffen und der Beschwerdeführer über die Ergebnisse schriftlich informiert. Eine Meldung ist für den Beschwerdeführer kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass eine Beschwerde oder ein Einspruch innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich über dieses Portal oder per E-Mail eingehen muss. Ausschlaggebend für die Frist ist hierbei das Ereignis, auf welches sich die Meldung bezieht.

Was kann ich melden?

Es gilt zu unterscheiden zwischen:

Beschwerde
Einspruch
Missbrauchsmeldung

Ich möchte eine Meldung machen!

Mit diesem Formular können Sie eine Beschwerde einreichen, einen Einspruch einlegen oder einen Missbrauch von sicherheitsrelevanten Diebstahl- und Wartungsinformationen an Ihre KBS SERMA melden.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

1. Ihre Daten | Daten der meldenden Person

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2. Art der Meldung

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nur zu 2.3 Missbrauchsmeldung | Angaben zum Betrieb/ Mitarbeitenden

Name des Betriebes:
Anschrift des Betriebes:
Pseudonymisierte ID-Betrieb (iouid):


Ggf. Name des Mitarbeitenden:
Pseudonymisierte ID des Mitarbeitenden (ioeuid):

3. Beschreibung*

Hinweis: Ihr Anliegen kann nur bearbeitet werden, wenn Sie hinreichende Informationen zur Verfügung stellen. Nutzen Sie daher bitte das Feld "Bemerkungen/Erläuterung", um Ihr Anliegen darzulegen, insbesondere bei der Auswahl „Sonstiges“.

Beschwerde:
Einspruch:

Bemerkungen/Erläuterungen:

4. Anlagen

Hinweis: Im Falle eines Einspruchs gegen ein Inspektionsergebnis ist die Vorlage des Inspektionsnachweises zwingend erforderlich.


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5. Datum

Datum*:





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